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feli 🇪🇺@felifeli@universe.feliver.se (2026-09-25 16:06:50)
> Wald im Sinne dieses Gesetzes sind nicht
> 1. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
aber Achtung!
> Abweichend von Satz 1 Nummer 1 sind Wald im Sinne dieses Gesetzes die der Forstbehörde angezeigten Waldflächen, die als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im nachgewiesenen Gesamtumfang von weniger als 2 Hektar Waldfläche eines Waldbesitzers genutzt werden und nicht in Nachbarschaft zu anderen als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genutzten Waldflächen liegen, sowie die als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genutzten Waldflächen unter Energieleitungen.
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